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AGB ( Vermietung UW – Gehäuse für Astera Tubes )

1) Auftragserteilung
Sämtliche Aufträge finden unter Anerkennung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen statt. Spätestens mit Erteilung eines Auftrages gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt. Bestellungen sind für den Mieter verbindlich. Eine Abholung gilt als Bestätigung.
2) Preise
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart kommt die am Tag der Abholung gültigen Preise zur Geltung. Es gelten die im Angebot angegeben Zahlungsbedingungen. Alle Mietreise gelten für einen Zeitrahmen von 24 Stunden sofern nicht anderslautend vereinbart.
3) Verleih
Die UW Gehäuse (einschl. Zubehör) werden von mir in einwandfreiem und geprüftem Zustand vermietet und zum vereinbarten Datum auch wieder einwandfrei zurück erwartet. Für Schäden durch unsachgemäßen Einsatz der UW Gehäusen an den Leuchtmitteln haftet der Mieter.
4) Rückgabe
Die Rückgabe muss zum vereinbarten Datum erfolgen ansonsten ist der volle Tagesmietpreis je angefangenem Kalendertag zu entrichten. Soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde (z.B. beidseitig anerkannte Verlängerung des Mietzeitraums).Sollten die Gehäuse nach Ablauf der eben genannten Möglichkeiten nicht zurückgebracht werden so wird von Diebstahl ausgegangen.
5)Schäden
Der Mieter haftet für sämtliche Beschädigungen an den gemieteten Gehäusen (z.B. Zerstörung, Bruch, etc ).
6) Fremdgeräte
Die Verwendung der UW Gehäuse ist nur mit den genannten Leuchtmittel statthaft.
7) Stornierung durch den Mieter
Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Mieter fallen die folgenden Stornierungsgebühren an: Bei Stornierung 10 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 60% der Gesamtsumme, Stornierung bis 3 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 80% von der Gesamtsumme. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Stornierung.
8) Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages, Angebots oder AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.